Skip to main content

Verpackungskonformität gemäß PPWR

Was ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und was sind ihre wichtigsten Anforderungen an Verpackungen aus Karton und Wellpappe?

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist ein unmittelbar geltender EU-Rechtsakt. Sie zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Ressourcen effizienter zu nutzen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und sicherzustellen, dass auf dem EU-Markt bereitgestellte Verpackungen sicher sind und den festgelegten Anforderungen an die Recyclingfähigkeit entsprechen.

Obwohl die Verordnung offiziell am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, werden die meisten ihrer Anforderungen ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet. In den darauffolgenden Jahren werden zusätzliche Anforderungen und Übergangsfristen in Kraft treten.

Die Verordnung gilt für alle Verpackungsmaterialien. An Verpackungen aus Karton und Wellpappe werden jedoch spezifische technische und rechtliche Anforderungen gestellt, die vom Verpackungshersteller sichergestellt werden müssen.

1. Materialsicherheit und Beschränkung chemischer Stoffe

Verpackungen aus Karton und Wellpappe unterliegen strengen Anforderungen an die Materialsicherheit.

PFAS-Beschränkung bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Bei Verpackungen, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, darf die Konzentration von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylverbindungen) die von der PPWR festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

Beschränkung von Schwermetallen. Die Summe der Konzentrationswerte von Pb, Cd, Hg und Cr(VI) darf 100 mg/kg (100 ppm) nicht überschreiten.

2. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit

Die PPWR schreibt vor, dass Verpackungen so konzipiert sein müssen, dass sie im industriellen Maßstab effizient recycelt werden können.

Bei der Entwicklung von Verpackungen aus Karton und Wellpappe ist es wichtig, dass deren Konstruktion sowie die verwendeten Klebstoffe, Druckfarben, Lacke, Kunststoffe und anderen Materialien das Recycling des Hauptmaterials nicht unbegründet behindern.

Die Einhaltung der Anforderungen an die Recyclingfähigkeit wird nach den in der PPWR festgelegten Kriterien und der anwendbaren technischen Dokumentation bewertet. Für die Bewertung können auch relevante europäische Normen und technische Spezifikationen wie EN 13430:2004 herangezogen werden, sofern sie für die jeweilige Bewertung geeignet sind.

3. Optimierung von Verpackungsgewicht und -volumen

Die PPWR fordert, dass Verpackungsgewicht und -volumen auf das notwendige Maß begrenzt werden, das erforderlich ist, um den Schutz, den Transport und die Lieferung des Produkts an den Verbraucher zu gewährleisten.

Die Ziele bei der Verpackungsentwicklung sind:

  • nur so viel Material zu verwenden, wie für den Produktschutz unbedingt erforderlich ist;
  • überflüssige Konstruktionselemente zu vermeiden;
  • die Verpackungsabmessungen für Logistik und Lagerung zu optimieren.

Für bestimmte Verpackungskategorien, einschließlich E-Commerce- und Transportverpackungen, legt die PPWR zusätzliche Anforderungen zur Reduzierung von überschüssigem Leerraum fest. In Fällen, in denen ein größeres Verpackungsformat zum Schutz des Produkts erforderlich ist, sieht die Verordnung jedoch Ausnahmen vor.

Die Verantwortung für die Wahl der Verpackungskonstruktion und -abmessungen liegt bei demjenigen, der die Verpackung entwirft. Wird die Verpackung nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Konstruktions-, Abmessungs- oder sonstigen Designdaten hergestellt, ist der Auftraggeber für die Auswahl dieser Parameter verantwortlich. Wenn MAZUS die Verpackung auf der Grundlage des vom Kunden bereitgestellten Produkts oder der Designaufgabe entwirft, werden die PPWR-Anforderungen zur Verpackungsminimierung beim Entwurf berücksichtigt.

4. Konformitätserklärung (Declaration of Conformity – DoC)

Gemäß der PPWR muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer Verpackung auf dem EU-Markt eine Konformitätsbewertung durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Sobald die Einhaltung der geltenden PPWR-Anforderungen nachgewiesen ist, wird eine EU-Konformitätserklärung (EU Declaration of Conformity – DoC) ausgestellt.

In der Erklärung muss die spezifische Verpackung oder die Verpackungsgruppe / -familie, für die die Erklärung gilt, klar identifiziert werden, um ihre Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

Die Konformitätserklärung basiert auf einer technischen Dokumentation, in der Informationen über das Verpackungsdesign, die verwendeten Materialien und andere Dokumente aufbewahrt werden, die ihre Konformität belegen.

Verpflichtung von MAZUS

MAZUS stellt seinen Kunden PPWR-Konformitätserklärungen für Verpackungen aus, für die uns ausreichende technische Informationen sowie Dokumentationen von Rohstoff- und Komponentenseiten vorliegen, die die PPWR-Konformität belegen.

Für die von uns verwendeten Rohstoffe und Komponenten werden technische Dokumentationen der Lieferanten gesammelt, und die Daten der jeweiligen Verpackung sowie die Informationen zum Nachweis ihrer Konformität werden in der technischen Dokumentation von MAZUS aufbewahrt.


Was ist mit Verpackungen zu tun, die vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden PPWR-Anforderungen auf den EU-Markt gebracht wurden?

Wenn eine Verpackung vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden PPWR-Anforderungen rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt wurde, muss sie nicht allein wegen der später geltenden PPWR-Anforderungen entsorgt oder ersetzt werden. Daher können Sie zuvor bei MAZUS erworbene Verpackungen, die bereits auf den EU-Markt gebracht wurden, gemäß den für sie geltenden Übergangsbestimmungen weiterhin verwenden und vertreiben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anwendung der PPWR-Übergangsbestimmungen nach dem Datum der Bereitstellung der Verpackung auf dem EU-Markt beurteilt wird und nicht allein nach dem Datum ihrer Herstellung oder Verwendung. Die Anwendungsfristen für einzelne PPWR-Anforderungen unterscheiden sich, sodass die Konformität einer bestimmten Verpackung nach den zu diesem Zeitpunkt für sie geltenden Anforderungen bewertet werden muss.

Wenn Sie Zweifel bezüglich einer bestimmten MAZUS-Verpackung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten – wir helfen Ihnen bei der Bewertung der Situation und der vorhandenen Dokumentation.


Wird für zuvor auf den EU-Markt gebrachte Verpackungen eine neue PPWR-Konformitätserklärung (DoC) benötigt?

In der Regel nein.

Wenn eine Verpackung vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden PPWR-Anforderungen rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt wurde, muss nicht allein wegen der neuen PPWR-Anforderungen rückwirkend eine neue PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity – DoC) ausgestellt werden.

Solche Verpackungen können gemäß den für sie geltenden Übergangsbestimmungen weiterhin verwendet und vertrieben werden.

Ihre Kunden oder Geschäftspartner können jedoch zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung der Verpackung, die verwendeten Materialien oder deren Konformität anfordern. Solche Anfragen können auch aus deren internen Qualitäts- oder Lieferantenbewertungsverfahren resultieren.

Wenn Sie Verpackungen bei MAZUS erworben haben und zusätzliche technische Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten. Wir werden die konkrete Verpackung und die uns vorliegende technische Dokumentation prüfen.


Kann MAZUS eine PPWR-Konformitätserklärung für meine Verpackung bereitstellen?

Ja. MAZUS stellt PPWR-Konformitätserklärungen für Verpackungen aus, für die uns alle erforderlichen technischen Informationen sowie Dokumentationen von Rohstoff- und Komponentenseiten vorliegen, die die PPWR-Konformität belegen.

In der Erklärung wird die spezifische Verpackung oder Verpackungsfamilie identifiziert und Informationen über deren Materialzusammensetzung sowie die Einhaltung der geltenden PPWR-Anforderungen bereitgestellt.

Wenn Sie oder Ihre Geschäftspartner eine PPWR-Konformitätserklärung für eine bestimmte MAZUS-Verpackung benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Team.