Wird für zuvor auf den EU-Markt gebrachte Verpackungen eine neue PPWR-Konformitätserklärung (DoC) benötigt?
In der Regel nein.
Wenn eine Verpackung vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden PPWR-Anforderungen rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt wurde, muss nicht allein wegen der neuen PPWR-Anforderungen rückwirkend eine neue PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity – DoC) ausgestellt werden.
Solche Verpackungen können gemäß den für sie geltenden Übergangsbestimmungen weiterhin verwendet und vertrieben werden.
Ihre Kunden oder Geschäftspartner können jedoch zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung der Verpackung, die verwendeten Materialien oder deren Konformität anfordern. Solche Anfragen können auch aus deren internen Qualitäts- oder Lieferantenbewertungsverfahren resultieren.
Wenn Sie Verpackungen bei MAZUS erworben haben und zusätzliche technische Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten. Wir werden die konkrete Verpackung und die uns vorliegende technische Dokumentation prüfen.