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Nutzungsbedingungen der MAZUS Web-to-Pack-Plattform

Gültig ab: 22. Juli 2025

Wichtige Punkte im Überblick

MAZUS entwickelt und produziert seit 2008 Verpackungen und hat sich sowohl im Baltikum als auch international einen Namen als zuverlässiger Lieferant gemacht. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Kunde eine Verpackung erhält, die seinen Erwartungen entspricht.

Die MAZUS Web-to-Pack-Plattform ist mehr als nur ein digitales Tool – sie wird von echten Menschen unterstützt. Unser erfahrenes Team steht hinter jeder Bestellung, ist bereit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen, Sie persönlich zu beraten und Ihnen bei der Erstellung der bestmöglichen Verpackungslösung zu helfen. Sie sind nicht auf sich allein gestellt – Sie können sich während des gesamten Prozesses auf professionelle Unterstützung verlassen.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Bedingungen der MAZUS Web-to-Pack-Plattform, damit Sie sich schnell einen Überblick über unser Produktions- und Servicemodell verschaffen können.

Maßgeschneiderte Fertigung

Jede Bestellung wird auf der Grundlage des individuellen Verpackungsdesigns und Layouts des Kunden hergestellt. Aus diesem Grund sind Stornierungen nach der Zahlung nur mit Zustimmung von MAZUS möglich.

Technische Genauigkeit der Designdatei

MAZUS überprüft, ob das vom Kunden übermittelte Verpackungslayout den bestellten technischen Spezifikationen (wie Farbmodus und Abmessungen) entspricht. Der Kunde ist jedoch voll verantwortlich für den Inhalt der Datei – einschließlich der grafischen Qualität, der Rechtschreibung, der Grammatik und der rechtmäßigen Verwendung von Marken, Bildern, Schriftarten und anderen Elementen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, alle erforderlichen Genehmigungen Dritter einzuholen und die geltenden Werbe-, Urheber- und geistigen Eigentumsrechte einzuhalten.

Ansprüche oder Schäden, die sich aus solchen Verstößen ergeben, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden; MAZUS haftet nicht dafür.

Farbabweichungen

Die in den MAZUS 3D-Vorschauen auf dem Bildschirm angezeigten Farben dienen nur als Referenz. Sie können je nach Monitorkalibrierung, Lichtverhältnissen, Browsereinstellungen und dem RGB-Farbmodell unterschiedlich erscheinen. In der Produktion werden standardisierte CMYK- und Pantone-Farbsysteme zusammen mit verschiedenen Druckverfahren (Offset-, Flexo-, Sieb- oder Digitaldruck) verwendet. Daher können die endgültigen Druckfarben von den auf dem Bildschirm angezeigten Farben abweichen.

Solche Abweichungen liegen im akzeptablen Bereich der technologischen Toleranz und gelten nicht als Herstellungsfehler.

Produktionszeitplan

Der Produktionszeitplan beginnt erst, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der vollständige Betrag für den Auftrag ist bei MAZUS eingegangen (sofern nicht schriftlich anders vereinbart).
  2. Die erforderliche endgültige Layoutdatei (für bedruckte Verpackungen) wurde vom Kunden übermittelt und von MAZUS bestätigt.

Wenn die übermittelte Layoutdatei verspätet eintrifft oder Korrekturen erfordert, verlängert sich der Produktionszeitplan automatisch um die Anzahl der Kalendertage, die für den Erhalt und die Bestätigung der korrekten Version erforderlich sind.

Wenn kein Druck erforderlich ist, beginnt die Produktion nach Zahlungseingang und Auftragsbestätigung.

Standardlieferung

Der Standardlieferdienst umfasst eine einmalige Lieferung an eine Adresse. MAZUS organisiert die Lieferung der Waren als einmalige Sendung an die vom Kunden angegebene Adresse.

Anfragen für Lieferungen an mehrere Adressen, in separaten Sendungen oder zu unterschiedlichen Zeiten gelten als Sonderleistungen und müssen im Voraus vereinbart und zusätzlich bezahlt werden. MAZUS behält sich das Recht vor, solche Lieferungen abzulehnen, wenn sie nicht zuvor schriftlich vereinbart wurden.

Bei Angabe einer falschen Lieferadresse gehen alle zusätzlichen Transport- und Nachlieferungskosten zu Lasten des Kunden.

Reklamationen zur Produktqualität

Reklamationen bezüglich der Produktqualität müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware über das offizielle Online-Formular von MAZUS eingereicht werden. Fotos und Produktetiketten müssen beigefügt werden. Eine erste Antwort erfolgt innerhalb von 10 Werktagen.

Wenn ein Herstellungsfehler bestätigt wird, wird MAZUS die Ware auf eigene Kosten gemäß den gleichen technischen Spezifikationen nachproduzieren, ohne dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

Kommunikationssprache

Die Inhalte der MAZUS-Plattform sind in mehreren lokalen Sprachen verfügbar. Der gesamte Kundenservice und Support wird jedoch in englischer Sprache angeboten.

1. Definitionen

Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) gelten die folgenden Definitionen:

1.1. Plattform

Das von MAZUS entwickelte und betriebene Online-Tool MAZUS Box Configurator (Web-to-Pack-Konfigurator), das unter mazus.online zugänglich ist, zusammen mit zusätzlichen Dienstleistungen, die über die Website angeboten werden, einschließlich der Erstellung von Standard-Dielinen, der Option zum Kauf von kundenspezifischen Verpackungsdesigns und der Möglichkeit, Produktionsmuster zu bestellen.

1.2. Kunde

Jede natürliche oder juristische Person, die über die Plattform eine Bestellung aufgibt.

1.3. Bestellung

Eine vom Kunden über die Plattform erstellte und bezahlte Bestellung für eine individuelle Verpackung oder jede andere individuelle Anfrage, einschließlich des Kaufs von Dieles oder der Herstellung von Verpackungsmustern.

1.4. Layout-Datei

Eine vom Kunden übermittelte digitale Datei (z. B. PDF, AI oder ähnliches), die die für die Produktion erforderlichen Druckvorlagen und technischen Daten enthält.

1.5. Dieline

Eine zweidimensionale technische Zeichnung eines Verpackungslayouts oder einer Verpackungsstruktur (z. B. PDF- oder CAD-Datei), die für die Produktion, die Mustererstellung oder die Visualisierung verwendet wird.

1.6. Sonderanfertigungen

Von MAZUS erstellte Verpackungsdielines und strukturelle Lösungen, die nicht in den Standardkatalogen von FEFCO oder ECMA enthalten sind.

1.7. Bedingungen

Dieses Dokument, das die Bedingungen und Verfahren für die Nutzung der MAZUS-Plattform, die Erteilung und Ausführung von Aufträgen, Zahlungen, Produktion, Lieferung, geistige Eigentumsrechte, Datenverarbeitung und die Verantwortlichkeiten beider Parteien regelt.

1.8. Werktage

Alle Tage außer Wochenenden und Feiertagen in der Republik Litauen.

1.9. Produktionszeitplan

Die Anzahl der Kalendertage, die für die Herstellung der bestellten Waren erforderlich sind, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem MAZUS den Erhalt aller erforderlichen endgültigen Dateien (einschließlich der Layoutdatei des Kunden, ggf.) bestätigt hat. Der Zeitplan kann verlängert werden, wenn die eingereichten Dateien verspätet eintreffen oder korrigiert werden müssen.

1.10. Standardlieferung

Einmalige Lieferung der Waren an eine vom Kunden angegebene Adresse. Jede Lieferung an mehrere Adressen, in separaten Sendungen oder zu unterschiedlichen Zeiten gilt als Sonderleistung und muss separat vereinbart und bezahlt werden.

1.11. Verpackungsmuster

Ein produktionsreifer Einheitsartikel der bestellten Verpackung, der zur Überprüfung des Materials, der Struktur und des Drucks vor der Serienproduktion hergestellt wird. Sofern nicht anders vereinbart, werden über die Plattform bereitgestellte Muster standardmäßig im Digitaldruckverfahren hergestellt. Das Muster soll in Aussehen und Funktion so weit wie möglich der endgültigen Verpackung entsprechen und die gleiche Stanzform und den gleichen Materialtyp verwenden.

1.12. Verpackungsprototyp

Ein physisches Modell der Verpackung, das zu visuellen oder strukturellen Bewertungszwecken erstellt wird. Prototypen werden für Konzepttests hergestellt und können sich in Material, Farbe oder Herstellungsmethode vom Endprodukt unterscheiden. Prototypen sind nicht für den endgültigen Gebrauch oder die vollständige technische Validierung bestimmt.

2. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

2.1. Diese Bedingungen gelten für alle Nutzer der Plattform und für alle Transaktionen zwischen MAZUS UAB (USt-IdNr. LT100003711615) und dem Kunden.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Verpackung über die Plattform konfiguriert und die Bestellung (einschließlich Musterbestellungen oder Dielenkäufe) bezahlt und MAZUS die Annahme über die Plattform oder per E-Mail bestätigt.

2.3. MAZUS behält sich das Recht vor, die Ausführung einer Bestellung zu verweigern, wenn die vom Kunden übermittelten Layout-Dateien gegen Gesetze, ethische Standards oder technische Anforderungen verstoßen oder wenn der Kunde in unredlicher Weise handelt.

3. Kommunikationssprache

3.1. Bestellungen können in den lokalen Sprachen aufgegeben werden, und automatisierte Systemmeldungen (wie Bestellbestätigungen oder Statusaktualisierungen) können ebenfalls in der lokalen Sprache des Kunden übermittelt werden. Die gesamte weitere Kommunikation – einschließlich Beratungen, Support, Klarstellungen und jeglicher Korrespondenz, die menschliche Interaktion erfordert – erfolgt jedoch ausschließlich in englischer Sprache.

4. Preise und Zahlung

4.1. Die auf der Plattform angezeigten Preise beinhalten die Herstellung, die Verpackung der Waren und den Standardversand, sofern nicht anders angegeben.

4.2. Mehrwertsteuer und sonstige Steuern

4.2.1. Verkäufe innerhalb der Republik Litauen unterliegen dem geltenden Mehrwertsteuersatz (derzeit 21 %).

4.2.2. Geschäftskunden (B2B) in anderen EU-Mitgliedstaaten, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wird gemäß Artikel 138 der Richtlinie 2006/112/EG und Artikel 49 des litauischen Umsatzsteuergesetzes im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft 0 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

4.2.3. EU-Geschäftskunden (B2B) ohne gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird die litauische Mehrwertsteuer zum Standardsteuersatz (21 %) berechnet.

4.2.4. Privatkunden (B2C) mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten wird die Mehrwertsteuer gemäß dem OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) unter Anwendung des Standardmehrwertsteuersatzes ihres Wohnsitzlandes berechnet.

4.2.5. Bestellungen, die in Nicht-EU-Länder versandt werden, werden mit 0 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Alle Einfuhrzölle, Steuern und lokalen Abgaben gehen zulasten des Kunden und sind gemäß den Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes zu entrichten.

4.2.6. Alle zusätzlichen Gebühren, die von Finanzinstituten oder Zahlungsdienstleistern aufgrund der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode oder des Herkunftslandes erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden.

4.3. Zusätzliche Dienstleistungen

Zusatzleistungen – wie z. B. Korrekturen von Layoutdateien, beschleunigte Produktionszeiten oder nicht standardmäßige Lieferoptionen – werden separat gemäß dem Angebot von MAZUS berechnet.

4.4. Lieferbedingungen und Incoterms

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren gemäß den Incoterms DAP (Delivered at Place), d. h. MAZUS organisiert und übernimmt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse, ausgenommen Zollgebühren und Einfuhrsteuern.

Der Kunde hat auch die Möglichkeit, die Abholung bei MAZUS gemäß den Incoterms EXW ( ) selbst zu organisieren, jedoch nur, wenn dies zuvor in einem separaten Vertrag mit MAZUS vereinbart wurde.

4.5. Ausfuhrverpflichtungen des Kunden gemäß EXW

Wenn der Kunde die Abholung und den Export der Waren aus Litauen organisiert, ist er dafür verantwortlich, MAZUS gültige Exportdokumente zur Verfügung zu stellen – einschließlich eines unterzeichneten CMR-Frachtbriefs, eines Empfangsnachweises und aller zusätzlichen Dokumente, die zur Bestätigung des Exports erforderlich sind.

Wenn diese Dokumente nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung bei MAZUS eingehen, behält sich MAZUS das Recht vor, die Rechnung mit der geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von 21 % erneut auszustellen, die vom Kunden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt zu begleichen ist.

Hinweis: MAZUS wendet die Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) an. Die Definitionen und Verantwortlichkeiten unter den einzelnen Begriffen finden Sie unter iccwbo.org.

5. Auftragsänderung und Stornierung

5.1. Da die Waren nach den individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt werden, besteht gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe c der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über Verbraucherrechte (eur-lex.europa.eu) nicht. 

5.2. Nach der Zahlung kann der Kunde die Bestellung nur mit vorheriger schriftlicher Bestätigung von MAZUS stornieren oder ändern. In diesem Fall hat der Kunde MAZUS die bereits entstandenen Produktionskosten zu ersetzen.

6. Qualität der Layoutdateien und Korrekturen

6.1. Bei Bestellungen über die Plattform muss der Kunde druckfertige Layoutdateien einreichen, die sich streng an den von der MAZUS-Plattform oder einem MAZUS-Konstrukteur bereitgestellten Schnittmustern orientieren. Die Verwendung von Schnittmustern Dritter ist nur für Verpackungsmusterbestellungen oder für außerhalb der Plattform vereinbarte Sonderanfertigungen zulässig, sofern das Schnittmuster den wesentlichen technischen Anforderungen entspricht. Alle Layoutdateien müssen den Spezifikationen entsprechen, die im offiziellen MAZUS-Dokument „Richtlinien zur Dateivorbereitung” festgelegt sind.

6.2. MAZUS überprüft, ob die Layoutdateien den technischen Spezifikationen der Bestellung des Kunden entsprechen, einschließlich der korrekten Verwendung der bereitgestellten Schnittmarken und des geeigneten Farbmodus (z. B. CMYK). MAZUS überprüft nicht die Kompatibilität der Dateiformate – es werden nur Layoutdateien in den von akzeptierten Formaten (z. B. PDF, AI) geprüft. Dateien in nicht unterstützten Formaten werden ohne weitere Prüfung abgelehnt.

MAZUS überprüft Folgendes nicht und übernimmt keine Verantwortung dafür:

  • (i) Rechtschreib-, Grammatik- oder typografische Fehler im Text;
  • (ii) die Qualität, Anordnung, Zusammensetzung oder ästhetische Aspekte des Grafikdesigns;
  • (iii) die Rechtmäßigkeit oder Lizenzierung von Marken, Illustrationen, Fotos, Schriftarten oder anderen Inhalten Dritter, die im Design verwendet werden.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für den Inhalt der Layoutdatei und verpflichtet sich, MAZUS und/oder Dritte für alle Schäden oder Verluste zu entschädigen, die sich aus Verstößen gegen geltende Gesetze, Verträge oder Rechte an geistigem Eigentum ergeben.

6.3. Wenn die Layoutdateien nicht den technischen Anforderungen von MAZUS entsprechen und der Kunde nicht in der Lage ist, Korrekturen selbstständig vorzunehmen, kann MAZUS einen Kostenvoranschlag für Layoutkorrekturen erstellen. Wenn der Kunde das Angebot annimmt und die entsprechende Gebühr bezahlt, erstellt MAZUS die korrigierten Dateien für die Produktion.

6.4. Rückverfolgbarkeit der Produktion. MAZUS behält sich das Recht vor, zu internen Nachverfolgungs- und Qualitätskontrollzwecken eine kleine, unauffällige Kennzeichnung (z. B. eine Auftragsnummer oder einen internen Produktionscode) an einer nicht sichtbaren Stelle der Verpackung (z. B. Innenlasche, Bodenplatte) anzubringen.

7. Richtlinien zum Farbmanagement

7.1. Richtwerte für Farben auf dem Bildschirm

Die auf Computermonitoren, Mobilgeräten und in der MAZUS-3D-Vorschau angezeigten Farben sind nur Richtwerte. Ihr Erscheinungsbild wird durch die Kalibrierung des Monitors (z. B. sRGB, Display-P3), die Umgebungslichtbedingungen, die Farbwiedergabe des Browsers und die Konvertierung von RGB- in CMYK- oder Pantone-Farbräume beeinflusst.

MAZUS verwendet international anerkannte Farbstandards oder spezifizierte Pantone-/Sonderfarbenprofile für den Offsetdruck, um eine hohe Farbgenauigkeit in der Produktion zu gewährleisten. Aufgrund von Monitorunterschieden kann das endgültige Druckergebnis jedoch von der Darstellung der Layoutdatei auf dem Bildschirm abweichen.

7.2. Toleranz beim Offsetdruck

Farbabweichungen von bis zu 5 ΔE₀₀ oder eine Farbintensitätsschwankung von ±5 % gelten als technologische Standardtoleranzen und stellen keinen Produktionsfehler dar. Wenn der Kunde eine strenge Farbanpassung wünscht, muss er eine zertifizierte gedruckte Farbreferenz (Vertragsbeweis) vorlegen und im Voraus mit MAZUS zusätzliche Farbanpassungsleistungen und verlängerte Produktionsfristen vereinbaren.

7.3. Toleranz beim Digitaldruck

Aufgrund technologischer Eigenschaften ermöglicht der Digitaldruck eine größere Variabilität bei der Farbwiedergabe. Abweichungen von bis zu 6 ΔE₀₀ oder eine Farbintensitätsschwankung von ±7 % gelten als Standardtoleranz und werden nicht als Produktionsfehler behandelt.

7.4. Rückgaberecht in Bezug auf Farben

Aufträge werden nicht neu gedruckt oder erstattet, wenn die Farbabweichungen innerhalb der in den Klauseln 7.2 und 7.3 definierten Toleranzen liegen. Ist der Kunde der Ansicht, dass die Farbabweichung den akzeptablen Bereich überschreitet, muss er physische Muster des Produkts zusammen mit dem zuvor genehmigten Referenzproof vorlegen. Wenn bestätigt wird, dass die Abweichung die definierte Toleranz überschreitet, druckt MAZUS den Auftrag auf eigene Kosten neu.

8. Produktionszeitplan und -prozess

8.1. Produktionsbeginn

Der Produktionszeitplan beginnt, sobald MAZUS eine ordnungsgemäß vorbereitete Layoutdatei erhält, die den erforderlichen technischen Spezifikationen entspricht, und diese für die Produktion freigibt. Die Freigabe bedeutet, dass die Datei endgültig und produktionsreif ist und keine weiteren Korrekturen erfordert.

8.2. Korrekturen der Layoutdatei

Wenn der Kunde die Layoutdatei verspätet einreicht oder wenn die Datei aufgrund der Nichteinhaltung der technischen Spezifikationen korrigiert werden muss, verlängert sich der geplante Produktionszeitplan automatisch um die Anzahl der Werktage, die für die Korrektur der Datei und den Genehmigungsprozess erforderlich sind. MAZUS haftet nicht für Verzögerungen, die durch verspätete oder nicht konforme Einreichungen des Kunden entstehen.

8.3. Produktionsunterbrechungen

Die Produktion kann unterbrochen werden, wenn unerwartete Probleme auftreten, die sich auf die Produktqualität oder das Endergebnis auswirken könnten – beispielsweise wenn MAZUS einen wesentlichen Fehler in den Daten oder der Layoutdatei des Kunden feststellt. In solchen Fällen wird die Produktion ausgesetzt und der Kunde unverzüglich benachrichtigt. Die Arbeit wird erst wieder aufgenommen, nachdem beide Parteien sich über das weitere Vorgehen geeinigt haben. Der endgültige Produktionszeitplan kann entsprechend verlängert werden.

8.4. Unverbindliche Fristen

Wenn ein bestimmter Fertigstellungstermin für den Kunden wichtig ist, muss dieser bei der Auftragserteilung eindeutig angegeben werden. Andernfalls gibt MAZUS einen vorläufigen Zeitplan an, der je nach Vorbereitungszeit für die Layoutdatei und anderen Faktoren wie saisonaler Auslastung (z. B. Feiertage), Materialengpässen oder Problemen mit der Ausrüstung angepasst werden kann.

9. Fertigungstoleranzen

9.1. Sofern in separaten technischen Unterlagen nichts anderes vereinbart ist, gelten für alle von MAZUS hergestellten Karton- und Wellpappenverpackungen die folgenden Standardtoleranzgrenzen.

Parameter Toleranz Erläuterung
Schnitt-/Rillzug – Karton ± 2 mm Abweichung zwischen den vorgesehenen Stanz-/Rilllinien und den gedruckten Elementen
Schnitt-/Rillausrichtung – Wellpappe ± 3 mm Abweichung zwischen den vorgesehenen Stanz-/Rilllinien und den gedruckten Elementen
Schnitt-/Rillausrichtung – Wellpappe ± 1 mm Messung des Kartonlayouts vor dem Falzen
Mengenabweichung

± 3 % (bei Bestellungen > 500 Stück), 
± 5 % (bei Bestellungen v≤ 500 Stück)

Über- oder Unterproduktion während des Druck-/Fertigungsprozesses
Druckpassung ± 0,3 mm zwischen den Farben Gilt für CMYK- und Pantone-Ebenenausrichtung
Abweichung bei Vollpappe ± 2 % vom Nennwert Basierend auf den technischen Spezifikationen des Rohstofflieferanten

10. Umweltverträglichkeit der Verpackung

10.1. Einhaltung der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

MAZUS stellt sicher, dass alle hergestellten Verpackungen den Bestimmungen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle in der in Litauen geltenden Fassung entsprechen. Wenn der Kunde jedoch den MAZUS Box Configurator verwendet, um Verpackungen selbst zu entwerfen und Materialien auszuwählen (z. B. Wellenart, Abmessungen), ist er dafür verantwortlich, umweltgerechte Designentscheidungen zu treffen, die Materialabfälle minimieren und die Recyclingfähigkeit erleichtern. MAZUS ist für die korrekte Umsetzung dieser Entscheidungen im Produktionsprozess verantwortlich und verwendet dabei optimierte Fertigungsmethoden, die den geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

10.2. REACH- und CLP-Konformität der Materialien

Alle in der Produktion verwendeten Druckfarben, Klebstoffe und Beschichtungen entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Diese Stoffe enthalten keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) über den gesetzlichen Grenzwerten.

10.3. Waldzertifizierung (FSC®)

Das in der Produktion verwendete Papier und Karton kann auf Wunsch des Kunden und bei ausdrücklicher Auswahl während des Bestellvorgangs mit FSC®-Chain-of-Custody-Zertifizierung bezogen werden. Eine Kopie des MAZUS-Zertifikats ist unter mazus.online veröffentlicht.

10.4. Lebensmittelkontakt und Hygiene

Verpackungen, die für den direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 hergestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, MAZUS bei der Auftragserteilung darüber zu informieren, ob die Verpackung für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln verwendet wird.

Unterlässt der Kunde diese Angabe, ist MAZUS nicht verpflichtet, für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Verpackungen herzustellen, und die Verpackungen gelten nicht als lebensmittelecht. In solchen Fällen übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für die Verwendung der Verpackungen.

Auf ausdrücklichen Wunsch und nach schriftlicher Bestätigung kann MAZUS Verpackungen liefern, die den Anforderungen für den Kontakt mit Lebensmitteln entsprechen, einschließlich zertifizierter Materialien und Produktionsprozesse.

10.5. Umwelterklärungen

Auf schriftliche Anfrage des Kunden kann MAZUS eine Konformitätserklärung oder relevante Sicherheitsdatenblätter (SDS) für die verwendeten Materialien bereitstellen.

11. Lieferung und Transport

11.1. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit und der Preis werden während des Bestellvorgangs auf der Plattform angezeigt, bevor der Kunde die Zahlung abschließt. Die Gesamtlieferzeit setzt sich aus der Produktionszeit (wie in Abschnitt 1 definiert) und der Lieferfrist zusammen. Sofern nicht anders angegeben, beinhaltet der Preis die Standardlieferung.

11.2. Pflicht zur Angabe korrekter Informationen

Bei der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, eine korrekte und vollständige Lieferadresse und Telefonnummer anzugeben. Wenn aufgrund ungenauer Angaben eine erneute Lieferung, eine Adressänderung oder eine andere Korrektur erforderlich ist, trägt der Kunde die zusätzlichen Transportkosten.

11.3. Annahme der Ware

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person anzunehmen. Wird die Ware an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert und von einem Dritten angenommen, gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfüllt.

11.4. Eigentumsübergang

Das Eigentum an der Ware geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie dem Kurier oder einem anderen Transportdienstleister übergeben wird, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Diese Bestimmung folgt den allgemeinen Grundsätzen des EU-Vertragsrechts, einschließlich der Richtlinie 2011/83/EU.

11.5. Einmalige Lieferung an eine einzige Adresse

Die Produkte werden in einer einzigen Sendung an eine vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Jede Kundenanforderung nach mehrstufiger Lieferung, mehreren Adressen oder bestimmten Lieferzeiten gilt als nicht standardmäßig, muss vorab schriftlich vereinbart werden und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. MAZUS behält sich das Recht vor, solche Anforderungen abzulehnen, wenn sie nicht im Voraus eindeutig vereinbart wurden.

11.6. Verpackung und Versandschutz

MAZUS verpackt die Produkte gemäß den internationalen Transportverpackungsrichtlinien und internen Verpackungsvorschriften je nach Produkttyp (z. B. werden kleine Kartons in Versandkartons verpackt, flache Wellpappkartons oder geklebte Verpackungen werden gebündelt und direkt auf Paletten gestellt). Bei Erhalt muss der Kunde die äußere Verpackung einer Sichtprüfung unterziehen und sichtbare Schäden auf dem Transportdokument vermerken und MAZUS innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt per E-Mail (mit Fotos) melden. Wenn auf den Lieferdokumenten keine sichtbaren Schäden vermerkt sind, können Ansprüche wegen transportbeschädigter Waren abgelehnt werden. Eine kundenspezifische Verpackung (z. B. nach besonderen Vorgaben des Kunden) ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und kann zusätzliche Kosten verursachen.

11.7. Lieferverzögerungen

Die Lieferzeiten für Bestellungen richten sich nach den Standardzeitplänen der Kurierdienste oder Transportpartner. MAZUS ist bemüht, die angegebenen Fristen einzuhalten, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch Kurierdienste, Logistikdienstleister oder Zollverfahren verursacht werden. In solchen Fällen kann der Kunde nur für Beträge entschädigt werden, die MAZUS gemäß den Bedingungen des Transportunternehmens tatsächlich erstattet bekommt. Indirekte Verluste (z. B. entgangene Gewinne oder Strafen von Kunden des Kunden) werden nicht ersetzt.

11.8. Entladebedingungen

Wenn die Bestellung eine Lieferung auf Paletten erfordert, verpflichtet sich MAZUS, die Waren an der vom Kunden angegebenen Adresse zu entladen. MAZUS ist jedoch nicht verpflichtet, die Waren innerhalb der Räumlichkeiten des Kunden zu transportieren oder zu bewegen. Solche internen Handhabungsleistungen gelten als zusätzliche Entladungsleistungen und müssen nach Absprache mit einem MAZUS-Vertreter separat bestellt und bezahlt werden.

12. Abholung von Waren

12.1. Abholoption

Die Abholung der Waren aus dem Lager von MAZUS ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Voraus in einem separaten schriftlichen Vertrag mit MAZUS vereinbart wurde. Diese Option muss bei der Bestellung bestätigt werden. Der Abholort und die Abholbedingungen sind in der Auftragsbestätigung angegeben.

12.2. Benachrichtigung über die Bereitschaft

Sobald die Waren zur Abholung bereitstehen, benachrichtigt MAZUS den Kunden per E-Mail. Mit dieser Benachrichtigung gilt der Produktionszeitplan als abgeschlossen.

12.3. Abholfrist und Lagergebühr

Der Kunde muss die Ware innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erhalt der Bereitschaftsmeldung abholen. Bei Nichtabholung wird ab dem 11. Kalendertag eine Lagergebühr in Höhe von 1,50 EUR/m² (ohne MwSt.) berechnet.

12.4. Eigentumsübergang

Das Eigentum an den Waren geht mit der physischen Abholung aus dem Lager von MAZUS auf den Kunden über. Bis dahin behält MAZUS den vollständigen Besitz und die Verantwortung.

12.5. Erforderliche Identifizierung

Bei der Abholung muss der Kunde (oder ein bevollmächtigter Vertreter) Folgendes vorlegen:

  • Die Bestellnummer (3 Buchstaben + 5 Ziffern) oder
  • die ausgestellte Proforma-Rechnung.

12.6. Berechtigte Abholung

Die Ware darf nur vom Kunden abgeholt werden, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung vor. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, kann MAZUS einen formellen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen (z. B. eine unterzeichnete Vollmacht oder eine Ermächtigungsschreiben).

12.7. Nicht abgeholte Waren

Wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach Benachrichtigung abholt, behält sich MAZUS das Recht vor, die Ware nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten zu entsorgen oder zu recyceln. Der Kunde wird darüber im Voraus informiert.

12.8. Incoterms und Mehrwertsteuer bei Abholung

Die Abholung aus dem Lager von MAZUS ist nur unter den Incoterms EXW (Ex Works) und nur bei Vorliegen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung möglich (siehe Abschnitt 4.4).

Ist der Kunde in einem anderen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerpflichtig und ist die Abholung gemäß einer solchen Vereinbarung zulässig, gilt Folgendes:

  • Der Kunde ist für die Organisation des grenzüberschreitenden Transports und die Vorlage eines gültigen Nachweises über den Versand aus Litauen (z. B. unterzeichnete CMR, Transportdeklaration) verantwortlich.
  • Wenn diese Unterlagen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abholung eingegangen sind, behält sich MAZUS das Recht vor, die litauische Mehrwertsteuer (21 %) gemäß den EU-Mehrwertsteuerbestimmungen auf die Bestellung zu erheben.

13. Verfahren bei Qualitätsbeanstandungen

13.1. Nach Erhalt der über die Plattform bestellten Produktion muss der Kunde die Ware unverzüglich prüfen.

13.2. Reklamationen bezüglich der Produktqualität oder Vollständigkeit müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Produkts eingereicht werden, indem das elektronische Formular unter mazus.online ausgefüllt und Folgendes beigefügt wird:

  • klare Fotos des betreffenden Produkts;
  • Bilder oder Scans der Verpackungsetiketten, auf denen die Bestellnummer zu sehen ist.

13.3. Reklamationen, die ohne MAZUS-Identifikationsetiketten (Bestellnummer) eingereicht werden, werden nicht bearbeitet.

13.4. Eine erste Prüfung der Reklamation erfolgt innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Reklamation und der Begleitunterlagen.

13.5. Wenn der Mangel sichtbar oder erheblich ist, kann MAZUS die Rücksendung der mangelhaften Ware zur endgültigen Begutachtung verlangen. In diesem Fall muss der Kunde die Produkte für die Rücksendung ordnungsgemäß verpacken. MAZUS übernimmt die Kosten für die Rücksendung.

13.6. Wenn ein Herstellungsfehler bestätigt wird, wird MAZUS nach eigenem Ermessen und je nach Art und Schwere des Problems:

  • die Bestellung zu den gleichen Bedingungen wie die ursprüngliche Bestellung neu ausführen;
  • oder die mangelhaften Waren reparieren, sofern dies technisch möglich ist und von beiden Parteien vereinbart wurde;
  • oder einen Teilrabatt auf den ursprünglichen Preis als Entschädigung anbieten.

Die gewählte Lösung wird schriftlich mitgeteilt, und vor weiteren Maßnahmen kann eine Bestätigung des Kunden erforderlich sein.

13.7. Die Haftung von MAZUS ist streng auf den Wert der mangelhaften Produkte beschränkt und umfasst keine Entschädigung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Verzögerungen im Geschäftsbetrieb des Kunden oder von Dritten verhängte Strafen.

14. Geistiges Eigentum

14.1. Inhalte des Kunden

Der Kunde bestätigt, dass er über alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der Marken, grafischen Elemente, Schriftarten und sonstigen Inhalte seiner Layout-Dateien verfügt und übernimmt die volle Verantwortung für etwaige Verletzungen von Rechten Dritter.

14.2. Inhalte von MAZUS

Alle von MAZUS-Designern erstellten kundenspezifischen Projektzeichnungen sowie alle Texte, Designelemente, Softwarecodes und Markenzeichen auf der Plattform sind geistiges Eigentum von MAZUS. Diese Inhalte sind durch die geltenden EU- und nationalen Urheberrechtsgesetze geschützt, einschließlich der Richtlinie 2001/29/EG über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und der EU-Markenverordnung (Verordnung (EU) 2017/1001). Die Marke MAZUS ist eine eingetragene Marke des Amts für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO).

14.3. Lizenzbeschränkung

Mit dem Kauf von kundenspezifischen Projektzeichnungen erhält der Kunde ein nicht exklusives Recht, diese ausschließlich für seine eigene Verpackungsproduktion zu verwenden. Jeder Weiterverkauf, jede Vermietung, Unterlizenzierung, oder sonstige Verbreitung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAZUS ist strengstens untersagt. Verstöße können zu einer Haftung nach geltendem EU- und nationalem Recht führen.

14.4. Ausnahmen für die Verwendung zu Marketingzwecken und Lizenzierung

14.4.1. Fotos der Verpackungen des Kunden

Sofern der Kunde keine schriftlichen Einwände erhebt, behält sich MAZUS das Recht vor, Fotos der vom Kunden bestellten Verpackungen auf der Plattform, in sozialen Medien, auf Messen oder in anderen Marketingmaterialien als Beispiele für technische Fähigkeiten zu verwenden. Dabei verpflichtet sich MAZUS, keine Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Preise oder andere geschützte Informationen des Kunden offenzulegen.

14.4.2. Recht des Kunden zur Nutzung von MAZUS-erstellten Fotos

Der Kunde ist berechtigt, von MAZUS-Designern erstellte Fotos der von ihm bestellten Verpackungen für eigene Marketing- und Kommunikationszwecke zu verwenden, sofern nicht in einer gesonderten Vereinbarung etwas anderes vereinbart wurde.

15. Vertraulichkeit

15.1. Geheimhaltungspflicht von MAZUS

Alle Informationen, die MAZUS im Rahmen der Erfüllung eines Auftrags vom Kunden erhält (einschließlich Layouts, technischer Daten, kommerzieller Spezifikationen, Preise, Geschäftspläne oder Marketingideen), gelten als vertraulich und dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags verwendet werden, sofern in Ziffer 14.4.1 nichts anderes bestimmt ist. MAZUS verpflichtet sich, diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Vertragserfüllung durch Subunternehmer (z. B. Werkzeughersteller oder Kuriere) erforderlich, die ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.

15.2. Vertraulichkeitsverpflichtung des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, individuelle Preisangebote, Daten zur Produktionstechnologie, kundenspezifische Projektzeichnungen oder andere Geschäftsgeheimnisse von MAZUS, die er im Rahmen der Vertragserfüllung erhalten hat, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAZUS nicht an Dritte weiterzugeben.

15.3. Ausnahmen

Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:

  • (a) öffentlich waren oder ohne Verletzung dieses Vertrags öffentlich geworden sind;
  • (b) rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung der Vertraulichkeit erlangt wurden;
  • (c) ohne Verwendung der vertraulichen Informationen unabhängig entwickelt wurden.

15.4. Dauer

Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben während der gesamten Laufzeit des Vertrags und für fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung in Kraft, sofern nicht durch geltendes Recht eine längere Frist vorgeschrieben ist.

15.5. Durchsetzung

Im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeit haftet die verletzende Partei (MAZUS oder der Kunde) für direkte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne und/oder Rufschädigung.

16. Datenschutz und Einhaltung der DSGVO

16.1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den geltenden Gesetzen und der Datenschutzerklärung von MAZUS verarbeitet.

17. Datensicherheit und Backups

17.1. Hosting und Infrastruktur

Die MAZUS-Plattform wird in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gehostet, die alle über die Zertifizierung nach ISO 27001 oder eine gleichwertige Zertifizierung für Informationssicherheit verfügen. Alle Kunden- und Auftragsdaten werden im Ruhezustand verschlüsselt (AES-256) gespeichert und über TLS 1.2 / 1.3 (HTTPS) übertragen.

17.2. Sicherungskopien

Es werden mindestens einmal alle 24 Stunden automatische Sicherungskopien aller Daten (einschließlich Bestellungen, Layout-Dateien und Rechnungen) erstellt. Die Sicherungskopien werden an einem geografisch getrennten Ort, ebenfalls innerhalb der EU/des EWR, gespeichert.

17.3 Wiederherstellungsverfahren

MAZUS ist bestrebt, kritische Systeme nach einem Vorfall innerhalb einer angemessenen Zeit wiederherzustellen. Als Richtwert strebt MAZUS eine Wiederherstellungszeit (RTO) von bis zu 24 Stunden und einen Wiederherstellungspunkt (RPO) von bis zu 48 Stunden an. Die tatsächlichen Wiederherstellungszeiten können je nach Vorfall variieren. MAZUS wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Daten aus der letzten verfügbaren Sicherung wiederherzustellen.

17.4. Haftungsbeschränkung für Datenverlust

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Daten trotz aller angemessenen Bemühungen unwiederbringlich verloren gehen, beschränkt sich die Haftung von MAZUS auf (a) die Wiederherstellung des Systems und (b) eine anteilige Erstattung für nicht erbrachte Leistungen. Indirekte Schäden, wie entgangener Gewinn oder Rufschädigung, sind nicht ersatzfähig.

17.5. Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für die Aufbewahrung eigener Kopien der Layoutdateien und Zeichnungen verantwortlich. Die Plattform ist nicht als alleiniges Langzeitarchiv für Design- oder Produktionsdateien vorgesehen.

18. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

18.1. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Republik Litauen.

18.2. Geschäftskunden (B2B)

Die Parteien bemühen sich zunächst, alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, durch konstruktive Verhandlungen im Geiste von Treu und Glauben und Zusammenarbeit beizulegen. Angesichts der langjährigen Erfahrung von MAZUS in der Verpackungsproduktion und der historisch niedrigen Reklamationsquote verpflichtet sich das Unternehmen, Kundenansprüche angemessen und verhältnismäßig zu prüfen, um hohe Qualitätsstandards und seinen guten Ruf aufrechtzuerhalten.

18.3. Gerichtsstand

Wenn keine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation erzielt werden kann, wird die Streitigkeit endgültig durch das Bezirksgericht Kaunas, Litauen, entschieden.

18.4. Privatkunden (B2C)

Wenn der Kunde gemäß den geltenden EU-Verbraucherschutzgesetzen als Verbraucher gilt, kann er bei der Beilegung von Streitigkeiten die Unterstützung seiner nationalen Verbraucherschutzbehörde oder des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie unter: eccnet.eu

19. Höhere Gewalt

19.1 Weder MAZUS noch der Kunde haften für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt – unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen – gemäß Artikel 6.212 des litauischen Zivilgesetzbuches, Artikel 79 des CISG und UNIDROIT-Grundsatz 7.1.7. Zu solchen Ereignissen zählen unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien oder staatliche Beschränkungen.

20. Haftungsbeschränkung

20.1. Die Haftung von MAZUS für direkte Schäden ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für den streitigen Teil des Auftrags gezahlt hat.

20.2. MAZUS haftet nicht für:

  • indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn oder Rufschädigung);
  • Fehler oder Mängel, die auf fehlerhafte Zeichnungen oder Layout-Dateien des Kunden oder auf eigene Handlungen des Kunden zurückzuführen sind.

21. Salvatorische Klausel

21.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird so schnell wie möglich durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck von MAZUS und dem Kunden am nächsten kommt.

22. Schlussbestimmungen

22.1. MAZUS behält sich das Recht vor, diese Bedingungen durch Veröffentlichung einer aktualisierten Version auf der Plattform zu ändern. Änderungen gelten nur für neue Aufträge, die nach Veröffentlichung der Änderungen erteilt werden.

22.2. Diese Bedingungen wurden am 22. Juli 2025 veröffentlicht und sind in Kraft getreten.