Was ist mit Verpackungen zu tun, die vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden PPWR-Anforderungen auf den EU-Markt gebracht wurden?
Wenn eine Verpackung vor dem Beginn der Anwendung der für sie geltenden PPWR-Anforderungen rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt wurde, muss sie nicht allein wegen der später geltenden PPWR-Anforderungen entsorgt oder ersetzt werden. Daher können Sie zuvor bei MAZUS erworbene Verpackungen, die bereits auf den EU-Markt gebracht wurden, gemäß den für sie geltenden Übergangsbestimmungen weiterhin verwenden und vertreiben.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Anwendung der PPWR-Übergangsbestimmungen nach dem Datum der Bereitstellung der Verpackung auf dem EU-Markt beurteilt wird und nicht allein nach dem Datum ihrer Herstellung oder Verwendung. Die Anwendungsfristen für einzelne PPWR-Anforderungen unterscheiden sich, sodass die Konformität einer bestimmten Verpackung nach den zu diesem Zeitpunkt für sie geltenden Anforderungen bewertet werden muss.
Wenn Sie Zweifel bezüglich einer bestimmten MAZUS-Verpackung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten – wir helfen Ihnen bei der Bewertung der Situation und der vorhandenen Dokumentation.