Was ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) und was sind ihre wichtigsten Anforderungen an Verpackungen aus Karton und Wellpappe?
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist ein unmittelbar geltender EU-Rechtsakt. Sie zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Ressourcen effizienter zu nutzen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und sicherzustellen, dass auf dem EU-Markt bereitgestellte Verpackungen sicher sind und den festgelegten Anforderungen an die Recyclingfähigkeit entsprechen.
Obwohl die Verordnung offiziell am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, werden die meisten ihrer Anforderungen ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet. In den darauffolgenden Jahren werden zusätzliche Anforderungen und Übergangsfristen in Kraft treten.
Die Verordnung gilt für alle Verpackungsmaterialien. An Verpackungen aus Karton und Wellpappe werden jedoch spezifische technische und rechtliche Anforderungen gestellt, die vom Verpackungshersteller sichergestellt werden müssen.
1. Materialsicherheit und Beschränkung chemischer Stoffe
Verpackungen aus Karton und Wellpappe unterliegen strengen Anforderungen an die Materialsicherheit.
PFAS-Beschränkung bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Bei Verpackungen, die in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, darf die Konzentration von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylverbindungen) die von der PPWR festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.
Beschränkung von Schwermetallen. Die Summe der Konzentrationswerte von Pb, Cd, Hg und Cr(VI) darf 100 mg/kg (100 ppm) nicht überschreiten.
2. Anforderungen an die Recyclingfähigkeit
Die PPWR schreibt vor, dass Verpackungen so konzipiert sein müssen, dass sie im industriellen Maßstab effizient recycelt werden können.
Bei der Entwicklung von Verpackungen aus Karton und Wellpappe ist es wichtig, dass deren Konstruktion sowie die verwendeten Klebstoffe, Druckfarben, Lacke, Kunststoffe und anderen Materialien das Recycling des Hauptmaterials nicht unbegründet behindern.
Die Einhaltung der Anforderungen an die Recyclingfähigkeit wird nach den in der PPWR festgelegten Kriterien und der anwendbaren technischen Dokumentation bewertet. Für die Bewertung können auch relevante europäische Normen und technische Spezifikationen wie EN 13430:2004 herangezogen werden, sofern sie für die jeweilige Bewertung geeignet sind.
3. Optimierung von Verpackungsgewicht und -volumen
Die PPWR fordert, dass Verpackungsgewicht und -volumen auf das notwendige Maß begrenzt werden, das erforderlich ist, um den Schutz, den Transport und die Lieferung des Produkts an den Verbraucher zu gewährleisten.
Die Ziele bei der Verpackungsentwicklung sind:
- nur so viel Material zu verwenden, wie für den Produktschutz unbedingt erforderlich ist;
- überflüssige Konstruktionselemente zu vermeiden;
- die Verpackungsabmessungen für Logistik und Lagerung zu optimieren.
Für bestimmte Verpackungskategorien, einschließlich E-Commerce- und Transportverpackungen, legt die PPWR zusätzliche Anforderungen zur Reduzierung von überschüssigem Leerraum fest. In Fällen, in denen ein größeres Verpackungsformat zum Schutz des Produkts erforderlich ist, sieht die Verordnung jedoch Ausnahmen vor.
Die Verantwortung für die Wahl der Verpackungskonstruktion und -abmessungen liegt bei demjenigen, der die Verpackung entwirft. Wird die Verpackung nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Konstruktions-, Abmessungs- oder sonstigen Designdaten hergestellt, ist der Auftraggeber für die Auswahl dieser Parameter verantwortlich. Wenn MAZUS die Verpackung auf der Grundlage des vom Kunden bereitgestellten Produkts oder der Designaufgabe entwirft, werden die PPWR-Anforderungen zur Verpackungsminimierung beim Entwurf berücksichtigt.
4. Konformitätserklärung (Declaration of Conformity – DoC)
Gemäß der PPWR muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer Verpackung auf dem EU-Markt eine Konformitätsbewertung durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Sobald die Einhaltung der geltenden PPWR-Anforderungen nachgewiesen ist, wird eine EU-Konformitätserklärung (EU Declaration of Conformity – DoC) ausgestellt.
In der Erklärung muss die spezifische Verpackung oder die Verpackungsgruppe / -familie, für die die Erklärung gilt, klar identifiziert werden, um ihre Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Die Konformitätserklärung basiert auf einer technischen Dokumentation, in der Informationen über das Verpackungsdesign, die verwendeten Materialien und andere Dokumente aufbewahrt werden, die ihre Konformität belegen.
Verpflichtung von MAZUS
MAZUS stellt seinen Kunden PPWR-Konformitätserklärungen für Verpackungen aus, für die uns ausreichende technische Informationen sowie Dokumentationen von Rohstoff- und Komponentenseiten vorliegen, die die PPWR-Konformität belegen.
Für die von uns verwendeten Rohstoffe und Komponenten werden technische Dokumentationen der Lieferanten gesammelt, und die Daten der jeweiligen Verpackung sowie die Informationen zum Nachweis ihrer Konformität werden in der technischen Dokumentation von MAZUS aufbewahrt.