Warum können wir für manche Verpackungen die PPWR-Erklärung nicht sofort ausstellen?
Eine PPWR-Konformitätserklärung ist nicht nur ein Informationsdokument – sie muss durch technische Unterlagen belegt sein.
MAZUS muss über Informationen zu Konstruktion, Materialzusammensetzung sowie den für die Herstellung verwendeten Rohstoffen und Komponenten der jeweiligen Verpackung verfügen. Ein Teil der erforderlichen Informationen stammt von unseren Rohstoff- und Komponentenlieferanten.
Wenn uns daher noch nicht alle erforderlichen Lieferantendokumente oder technischen Daten vorliegen, sammeln und bewerten wir diese zunächst, bevor wir die PPWR-Konformitätserklärung erstellen können.
Die PPWR schreibt vor, dass der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer Verpackung eine Konformitätsbewertung durchführen und technische Unterlagen erstellen muss und nach nachgewiesener Konformität eine EU-Konformitätserklärung ausstellt. (EUR-Lex)